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Wie geht es weiter mit dem Umweltbonus für Elektroautos?

Ende Juli wurde bekannt, dass die Bundesregierung das Budget für den Umweltbonus (teilweise auch BAFA-Prämie oder Innovationsprämie genannt) um 400 Millionen Euro für das Jahr 2023 erhöht. Was bedeutet das genau und wieso hat man sich überhaupt dazu entschlossen? Und wie geht es 2024 weiter? Schauen wir doch mal näher hin.

Hintergrund zum Umweltbonus

Seit 2016 gibt es in Deutschland eine Kaufprämie für Elektroautos. Gefördert wurden seitdem sowohl batterieelektrische Fahrzeuge (BEV – Battery Electric Vehicle) als auch Plug-in-Hybride (PHEV – Plug-in Hybrid Electric Vehicle).

So richtig Fahrt aufgenommen hat das Thema dann ab 2020, als die Bundesregierung den Bonus als eine Art Konjukturprogramm stark erhöht hat. Dies sollte die in Folge der COVID19-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogenen Automobilindustrie fördern und dazu beitragen, dass Deutschland sein Ziel von einer Millionen Elektroautos bis 2030 schafft. Der Umweltbonus wurde deutlich erhöht auf 9.570 EUR – der bisherige Höchststand.

Wie hoch ist der Umweltbonus aktuell?

  • Derzeit (August 2023) beträgt der Umweltbonus maximal 7.177,50 EUR und ist abhängig vom Nettolistenpreis des Neufahrzeugs.
  • Für die höchste Förderung darf das Fahrzeug nicht mehr als 40.000 EUR kosten.
  • Für Elektroautos über 40.000 EUR bis maximal 65.000 EUR liegt die Prämie bei 4.785 EUR, liegt der Nettolistenpreis über 65.000 EUR ist das Fahrzeug nicht förderfähig.
Förderung Elektrofahrzeuge - seit 01.01.2023
Grafik 1: Zusammensetzung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge seit 01.01.2023.

In Summe werden bis zu 7.177,50 EUR vom Bruttolistenpreis abgezogen. Davon entfallen 4.500 EUR auf die staatliche Förderung und die restlichen 2.677,50 EUR auf sind der sogenannte Herstelleranteil, werden also vom Fahrzeughersteller getragen. Dieser Herstelleranteil wird direkt vom Fahrzeugpreis abgezogen und muss auf der Neuwagenrechnung als Nachlass ausgewiesen werden. Die Auszahlung des Bundesanteils erfolgt nach Antragsstellung durch die Käufer:in beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA; daher der Name BAFA-Prämie). Die Antragsstellung kann erst nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

Wie geht es im Jahr 2023 weiter?

Ab September 2023 ist die Förderung wie oben beschrieben nur noch für Privatpersonen zugänglich. Damit ist gemeint, dass die Käufer:in oder Leasinnehmer:in auch gleichzeitig Fahrzeughalter:in sein muss. Das Ende der Förderung für gewerbliche Kundinnen und Kunden markiert einen großen Einschnitt in der Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Ab September liegt der Fokus der Förderung damit vollständig auf Privatkund:innen

Weitere Reduzierung des Elektrobonus in 2024

Die letzte Stufe – zumindest nach aktueller Planung – wird ab dem 01.01.2024 erreicht. Dann entfällt die aktuell noch höhere Förderstufe und es bleibt nur die reduzierte mit einer maximalen Förderung von 4.785 EUR übrig. Gleichzeitig wird die Höchstgrenze des Nettolistenpreis bis zu dem der Umweltbonus beantragt werden kann stark gesenkt. Der maximale Nettolistenpreis liegt ab dem Jahr 2024 bei 45.000 EUR. Zum Ende des Jahres 2024 läuft der Umweltbonus nach aktueller Planung aus.

Förderung Elektrofahrzeuge - ab 01.01.2024
Grafik 2: Zusammensetzung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge ab 01.01.2024.

Woher kommt das Geld für den Umweltbonus?

Der Fördertopf, aus dem der Umweltbonus gezahlt wird, kommt aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Mitte 2022 hatte die Regierung beschlossen für die Jahre 2023 und 2024 die Summe von 3,4 Mrd. EUR bereitzustellen (Details dazu finden sich auf der Seite des BMWK) . Davon waren 2,1 Mrd. EUR für das Jahr 2022 vorgesehen, die restlichen 1,3 Mrd. EUR für 2023.

In diesem Jahr wurde jedoch deutlich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht bis zum 31.12.2023 reichen würden und so hat man den Fördertopf um 400 Millionen Euro aufgestockt (weitere Infos dazu finden sich hier). Diese Entscheidung gibt allen Beteiligten – Herstellern und Käufer:innen – Planungssicherheit bis zum Jahresende.

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